Freiberufler

Sie sind Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt? Diese und andere Berufe fallen in den Bereich der sogenannten Freiberufler.

 

Als freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie beziehen sich auf wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unternehmerische und erziehende Tätigkeiten.

 

Gern unterstützen und beraten wir Sie als Freiberufler in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sprechen Sie uns einfach an.