Umsatzsteuer

Das Thema Umsatzsteuer ist für Sie als Freiberufler von großer Bedeutung.

 

Leistungen von Freiberuflern sind entweder umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig. Im Falle der Umsatzsteuerpflicht muss diese an das Finanzamt abgeführt werden, wobei diese auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 

Auf einem amtlichen Formular erfolgt die Erklärung der Umsatzsteuer und muss monatlich (ggf. vierteljährlich) am 10. des Folgemonats online an das Finanzamt übermittelt werden (elster). Jeder Unternehmer muss am 10. eines Monats durch Datenfernübertragung die selbständig ermittelten Daten dem Finanzamt übermitteln. Die Abgabefrist kann aufgrund der Höhe der Steuern auch auf vierteljährlich eingestuft werden.


Wir beraten Sie gern.