Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung klaffen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben auseinander und zwingen oftmals zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie von unseren langjährigen Kontakten zu den ortsansässigen Kreditinstituten.
Sie sind gesetzlich verpflichtet den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt und/ oder an den Bundesanzeiger zu übermitteln?
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird Ihnen bei Fragen gern zur Seite stehen.
Wenden Sie sich gern an uns, wir unterstützen Sie.